EU – EUROPÄISCHE UNION

Institutionen und Einrichtungen der EU

Im einzigartigen institutionellen Gefüge der EU

  • werden die allgemeinen politischen Prioritäten vom Europäischen Rat vorgegeben, in dem die EU-Staats- und Regierungschefs vertreten sind;
  • vertreten direkt gewählte Abgeordnete die europäischen Bürgerinnen und Bürger im Europäischen Parlament;
  • vertritt die Europäische Kommission, deren Mitglieder von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt werden, die allgemeinen Interessen der EU;
  • verteidigen die Regierungen der Mitgliedsländer die Interessen ihres Landes im Rat der Europäischen Union.Allgemeine politische Richtung

    Der Europäische Rat legt die allgemeine politische Richtung der EU fest – hat aber keine gesetzgebende Gewalt. Unter der Leitung des Ratspräsidenten – derzeit Herman Van Rompuy – treten die Staats- und Regierungschefs sowie der Präsident der Kommission mindestens alle sechs Monate für einige Tage zusammen.

    Rechtsetzung

    Drei Institutionen teilen sich die Rechtsetzungsgewalt in der EU:
  • das Europäische Parlament, das die europäischen Bürgerinnen und Bürger vertritt und von ihnen direkt gewählt wird;
  • der Rat der Europäischen Union, in dem die Regierungen der einzelnen Mitgliedsländer vertreten sind. Den Ratsvorsitz übernehmen die einzelnen Mitgliedstaaaten im Turnus;
  • die Europäische Kommission, die die Interessen der EU insgesamt vertritt.Gemeinsam entwickeln diese drei Institutionen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (vormals „Mitentscheidungsverfahren“) die politischen Strategien und Rechtsvorschriften, die in der gesamten EU Anwendung finden. Die Kommission schlägt neue Rechtsvorschriften vor, und das Parlament und der Rat verabschieden sie. Die Kommission und die Mitgliedstaaten setzen diese Rechtsvorschriften um, und die Kommission stellt außerdem sicher, dass die Rechtsvorschriften in den EU-Ländern ordnungsgemäß angewendet und umgesetzt werden.Andere EU-InstitutionenZwei weitere Institutionen spielen eine wichtige Rolle:
  • der Gerichtshof – er sorgt für die Einhaltung des EU-Rechts – und
  • der Rechnungshof – er prüft die Ausgaben der EU.
  • Die Befugnisse und Zuständigkeiten all dieser Institutionen sind in den Verträgen niedergelegt. Diese bilden die Grundlage für alles, was die EU unternimmt. Auch die Regeln und Verfahren, die die EU-Institutionen zu befolgen haben, sind darin festgehalten. Die Verträge werden von den Staats- und Regierungschefs aller EU-Länder vereinbart und von den Parlamenten ratifiziert.
  • Andere EU-Einrichtungen und interinstitutionelle Einrichtungen:
  • Europäische Zentralbank – verantwortlich für die europäische Währungspolitik
  • Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) – unterstützt den Hohen Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, derzeit Catherine Ashton. Sie führt den Vorsitz im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ und leitet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Dabei gewährleistet sie die Kontinuität und Koordinierung des außenpolitischen Handelns der EU.
  • Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss – vertritt Zivilgesellschaft, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Ausschuss der Regionen – vertritt regionale und lokale Behörden
  • Europäische Investitionsbank – finanziert Investitionsvorhaben der EU und unterstützt kleine Unternehmen über den Europäischen Investitionsfonds
  • Europäischer Bürgerbeauftragter – untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltung der Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union
  • Europäischer Datenschutzbeauftragter – schützt die persönlichen Daten der Bürger
  • Amt für Veröffentlichungen – veröffentlicht Informationen über die EU
  • Europäisches Amt für Personalauswahl – beschafft Personal für die EU-Institutionen und -Einrichtungen
  • Europäische Verwaltungsakademie – organisiert Fortbildungen in bestimmten Fachbereichen für Mitarbeiter der EU
  • spezialisierte und dezentrale Agenturen – nehmen verschiedene technische, wissenschaftliche und verwaltungstechnische Aufgaben wahr.



    Gerichtshof der Europäischen Union

    Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Auslegung des EU-Rechts zuständig und gewährleistet damit, dass das EU-Recht in allen EU-Mitgliedstaaten auf die gleiche Weise angewendet wird. Außerdem kann der Gerichtshof in Rechtsstreitigkeiten zwischen den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und den EU-Organen entscheiden. Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen können sich ebenfalls mit einer Rechtssache an den Gerichtshof wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Organ der EU ihre Rechte verletzt hat.

    Mit welchen Rechtssachen befasst sich der Gerichtshof der Europäischen Union?

    Der Gerichtshof entscheidet in den Rechtssachen, die ihm vorgelegt werden. Die fünf häufigsten Rechtssachen sind:

    1. Vorabentscheidungsersuchen, bei denen nationale Gerichte den Gerichtshof für die Auslegung eines bestimmten Aspekts des EU-Rechts zu Rate ziehen;
    2. Vertragsverletzungsklagen gegen die Regierung eines EU-Mitgliedstaates, wenn diese das EU-Recht nicht anwendet;
    3. Nichtigkeitsklagen gegen Rechtsvorschriften der EU, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese gegen die EU-Verträge oder gegen die Grundrechte verstoßen;
    4. Untätigkeitsklagen gegen EU-Organe, wenn diese nicht ihrer Pflicht nachkommen, über eine Sache zu entscheiden;
    5. Unmittelbare Klagen, die Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen gegen Entscheidungen oder Maßnahmen der EU einlegen.



    Wie werden Rechtssachen verhandelt?

    Jeder Klage, die beim Gerichtshof eingeht, werden ein Richter und ein Generalanwalt zugeteilt. Die eingegangen Klagen werden in einem Verfahren bearbeitet, das aus zwei Phasen besteht: dem schriftlichen Verfahren und der mündlichen Verhandlung.

     

    Projekt „Europa fängt in der Gemeinde an“

    Aufbauend auf das österreichweite Projekt „Europa fängt in der Gemeinde an“ wurde Anfang 2012 das Projekt „EU-GemeinderätInnen braucht das Burgenland“ vom Regionalmanagement Burgenland gestartet, in Kooperation mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und finanziert vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie dem Land Burgenland.

    Das Ziel

    Europa wird nicht in Brüssel gestaltet. Entscheidungen, die sich unmittelbar auf das Leben der BürgerInnen auswirken, werden oft auf Gemeindeebene getroffen. Was viele gar nicht wissen: Gemeinden bestimmen die europäische Politik entscheidend mit! Die Etablierung von EU-GemeinderätInnen soll die EU den Menschen vor Ort somit (be)greifbarer machen, den Dialog verbessern und die sichtbaren Vorteile eines gemeinsamen Europas klarer aufzeigen.

    Zu diesem Zweck wurden 146 interessierte und engagierte Menschen aus 99 der insgesamt 171 burgenländischen Gemeinden zu ehrenamtlichen EU-GemeinderätInnen nominiert. Nach einer Basisschulung zu EU-Themen und einer Bildungsexkursion nach Brüssel sind sie nunmehr Wissensträger und -vermittler in ihrer Gemeinde und somit lokale Ansprechpartner rund um das Thema Europäische Union.

    Das Regionalmanagement Burgenland als Projektträger

    1995 gegründet ist die Regionalmanagement Burgenland GmbH (RMB) Dienstleister und Ansprechpartner für die gesamte burgenländische Bevölkerung mit Sitz in Eisenstadt und einem weiteren Standort in Pinkafeld. Die wichtigsten Aufgaben des Unternehmens sind: die Koordination der EU-Regionalförderung, der Aufbau regionaler Kooperationen, Beratung, Erstellung von Studien und Planungsunterlagen, Impuls- und Pilotprojekte sowie Monitoring und Evaluierung von EU-Projekten.